Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Betätigung Rechtsverstöße melden, vor Repressalien schützen. Neues Hinweisgeberschutzgesetz

Durch die Regelungen sollen Beschäftigungsgeber zur Errichtung von Compliance-Strukturen angehalten werden. Das Gesetz enthält besondere Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgebern, die weit über bisher bestehende Regelungen hinausgehen. 

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Ingo Bartussek - Fotolia

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist in weiten Teilen zum 2. Juli 2023 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist es, Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Betätigung Rechtsverstöße melden, vor Repressalien zu schützen.

Durch die Regelungen sollen Beschäftigungsgeber zur Errichtung von Compliance-Strukturen angehalten werden. Das Gesetz enthält besondere Bestimmungen zum Schutz von Hinweisgebern, die weit über bisher bestehende Regelungen hinausgehen. Zudem ist für Beschäftigungsgeber ab einer bestimmten Größe die Schaffung interner Meldestellen vorgesehen, über die Beschäftigungsnehmer Verstöße und Missstände melden können; private Beschäftigungsgeber mit in der Regel zwischen 50 und 249 Beschäftigten müssen bis zum 17.12.2023 solche interne Stellen einrichten.

Einzelheiten zum Hinweisgeberschutzgesetz können Sie dem Leitfaden „Das neue Hinweisgeberschutzgesetz“ des ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) entnehmen.



Bei Fragen zum Thema

Carsten Buderer
Geschäftsbereich Recht / Berufsbildung - Leitung
Geschäftsstelle Berufsbildungsausschuss - Geschäftsführung
Recht - Leitung

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