Der Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 1. Januar 2024

Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde. Allen Beschäftigten ist mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber.

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In manchen Branchen gibt es verbindliche Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen. Weitere Informationen finden Sie auf der 
 Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

Wird sich die Minijob-Grenze ändern?

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Website der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter
 Minijob Magazin (minijob-zentrale.de)



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