Geldmünzen mit Würfeln darauf. Links ein großer Würfel mit "Inflationsausgleich" darauf.
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) veröffentlicht FAQ-Katalog Inflationsausgleichsprämie

12.12.2022

Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet, welches auch die Regelungen zur Steuerbefreiung der sog. Inflationsausgleichprämie (IAP) enthält. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat nun einen FAQ-Katalog veröffentlicht, der zahlreiche Anwendungsfragen für die Praxis beantwortet.

 

Unter anderem wird erläutert, dass die Vereinbarung von Bedingungen für die Gewährung der IAP für die Steuerfreiheit unschädlich sind. Ob diese allerdings arbeitsrechtlich zulässig sind, ist einer gesonderten Prüfung nach arbeitsrechtlichen Vorgaben vorbehalten.

 

Zur Frage der Pfändbarkeit der IAP hat sich das BMF mangels Zuständigkeit nicht geäußert und verweist insoweit auf die allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Pfändbarkeit von Forderungen.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem FAQ-Katalog.

Diesen finden Sie unter  www.bundesfinanzministerium.de

 

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