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Programm soll im März startenHärtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen

Das vom Land Baden-Württemberg konzipierte Härtefallprogramm soll Unternehmen energieträgerunabhängig fördern, d. h. auch einschließlich Pellets und Öl.

Das Programm soll Unternehmen unterstützen, die im Jahr 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis (EBITDA) erzielt haben. Hierbei soll auch ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe von 1.330 Euro/Monat berücksichtigt werden. Die Höhe des fiktiven Unternehmerlohns orientiert sich an der zwischenzeitlich angehobenen Pfändungsfreigrenze. Außerdem soll zur Antragsberechtigung mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum und eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent vorliegen. Antragsberechtigt sollen Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz in Baden-Württemberg sein.

 

Die Antragstellung wird voraussichtlich im Laufe des März 2023 über die L-Bank möglich sein. Im Zuge der Antragstellung ist die Plausibilität bestimmter Angaben und Daten von beauftragten prüfenden Dritten aus der Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung zu bescheinigen.




 

Ansprechpersonen

Kevin Manuel Wendel
Geschäftsbereich Wirtschaftsförderung
Unternehmensberatung - Umwelt

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Veröffentlicht am 27.02.2023.