Elektronisches
Abfallnachweisverfahren
Das
kennt jeder Handwerksbetrieb, der schon einmal gefährliche
Abfälle direkt an Entsorger oder Containerdienste abgegeben hat:
bei der Abholung sind Begleit- oder Übernahmescheine
auszufüllen, zu unterschreiben und mindestens 3 Jahre
aufzubewahren.
Mit diesem „Papierkrieg“ soll nun
endgültig Schluss sein. Nach jahrelanger Vorbereitung wird im
April 2010 das elektronische Abfallnachweisverfahren starten.
Dies soll die Entsorgungsvorgänge für alle Beteiligten
beschleunigen und vereinfachen.
Mit dem elektronische
Abfallnachweisverfahren (eANV) müssen sich alle Handwerker
befassen, die gefährliche Abfälle („Sonderabfall“) insgesamt in
einer Menge von mehr als 2 t pro Jahr entsorgen. Sofern bei
einzelnen gefährlichen Abfällen die Menge von 20 t pro Jahr
deutlich überschritten wird, steigt der Aufwand für das
elektronische Nachweisverfahren nochmals deutlich.
Die
Handwerkskammer Karlsruhe informierte am 08.02. und 09.03.2010
in zwei kostenlosen Veranstaltungen darüber, wie sich das neue
elektronische Nachweisverfahren in der betrieblichen Praxis
auswirken wird und was bis April 2010 noch zu tun ist. Die
speziell für das Handwerk zusammengestellten Schulungsinhalte
vermittelten den Teilnehmern alles Wichtige zum neuen eANV –
kompetent und praxisnah.
Rückfragen:
Joachim Walter Tel. 0721/1600-165, Fax 0721/1600-59165
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