Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Das kennt jeder Handwerksbetrieb, der schon einmal gefährliche Abfälle direkt an Entsorger oder Containerdienste abgegeben hat: bei der Abholung sind Begleit- oder Übernahmescheine auszufüllen, zu unterschreiben und mindestens 3 Jahre aufzubewahren.  

Mit diesem „Papierkrieg“ soll nun endgültig Schluss sein. Nach jahrelanger Vorbereitung wird im April 2010 das elektronische Abfallnachweisverfahren starten. Dies soll die Entsorgungsvorgänge für alle Beteiligten beschleunigen und vereinfachen.  

Mit dem elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) müssen sich alle Handwerker befassen, die gefährliche Abfälle („Sonderabfall“) insgesamt in einer Menge von mehr als 2 t pro Jahr entsorgen. Sofern bei einzelnen gefährlichen Abfällen die Menge von 20 t pro Jahr deutlich überschritten wird, steigt der Aufwand für das elektronische Nachweisverfahren nochmals deutlich.  

Die Handwerkskammer Karlsruhe informierte am 08.02. und 09.03.2010 in zwei kostenlosen Veranstaltungen darüber, wie sich das neue elektronische Nachweisverfahren in der betrieblichen Praxis auswirken wird und was bis April 2010 noch zu tun ist. Die speziell für das Handwerk zusammengestellten Schulungsinhalte vermittelten den Teilnehmern alles Wichtige zum neuen eANV – kompetent und praxisnah.

Rückfragen: Joachim Walter Tel. 0721/1600-165, Fax 0721/1600-59165
 
Hier können Sie auf die Inhalte der Veranstaltung zuzugreifen (alle Dokumente als PDF, öffnen in neuem Fenster):
 
 
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