| Ein im
privaten Bereich mündlich oder schriftlich erstattetes Gutachten ist
nur in so weit rechtsverbindlich, als es von der Gegenseite
akzeptiert wird. In einem nachfolgenden Prozess ist es in der Regel
nicht verwertbar. Es ist also zu prüfen, ob das Gutachten nicht über
das Gericht im Wege des selbständigen Beweiserhebungsverfahrens
erstattet werden soll, um danach im Prozess Verwendung zu finden.
Hat man sich entschieden, einen Gutachter
zu beauftragen, müssen noch die
Frage nach dem entsprechenden Gewerk geklärt werden. Bitte wählen Sie
aus nebenstehender Liste.
Der Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe umfasst die Stadtkreise
Baden-Baden, Karlsruhe und Pforzheim und die Landkreise Calw,
Enzkreis, Karlsruhe und Rastatt.
Das Erstatten eines Gutachtens ist honorarpflichtig. Die Höhe
der Rechnung hängt vom Stundensatz, vom zeitlichen Aufwand und
von den gefahrenen Kilometern ab. Dazu können noch Porti,
Telefongebühren, Fotos etc. anfallen. Schließlich ist die
Mehrwertsteuer nicht zu vergessen. Um Kosten zu sparen,
empfehlen wir Ihnen, den nächst gelegenen Sachverständigen zu
beauftragen. In den Grenzregionen empfehlen wir daher auch ein
Nachfragen bei unseren angrenzenden Handwerkskammern Mannheim,
Heilbronn, Stuttgart, Reutlingen oder Freiburg. Über
Zahlungsmodalitäten ( Vorschuss, Nachnahme usw. ) einigen Sie
sich am besten direkt mit dem Sachverständigen mittels eines
schriftlichen Vertrages.
Sollten Sie noch Fragen haben, insbesondere zu den
Handwerksberufen, wenden Sie sich bitte an Joachim Huber Telefon
0721 / 1600 - 122.
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