Sachverständigenauskunft

An dieser Stelle möchten wir Sie über einige wesentliche Punkte informieren.

Die Handwerkskammer ist gesetzlich verpflichtet, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen.

Der Sachverständige darf nur Sachfragen beantworten. Das Beantworten von Rechtsfragen obliegt ausschließlich Juristen. Oft sind Fachfragen in Rechtsfragen eingebettet oder eng miteinander verzahnt. Dann sollten vorab die Rechtsfragen geklärt werden. Unter Umständen erübrigt sich dann ein Gutachten.

 

Sachverständigen-Ordnung

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Bundesweites Sachverständigen-Verzeichnis

Rechtsberatung

Sachverständiger werden

 
 

Ein im privaten Bereich mündlich oder schriftlich erstattetes Gutachten ist nur in so weit rechtsverbindlich, als es von der Gegenseite akzeptiert wird. In einem nachfolgenden Prozess ist es in der Regel nicht verwertbar. Es ist also zu prüfen, ob das Gutachten nicht über das Gericht im Wege des selbständigen Beweiserhebungsverfahrens erstattet werden soll, um danach im Prozess Verwendung zu finden.

Hat man sich entschieden, einen Gutachter zu beauftragen, müssen noch die Frage nach dem entsprechenden Gewerk geklärt werden. Bitte  wählen Sie aus nebenstehender Liste.

Der Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe umfasst die Stadtkreise Baden-Baden, Karlsruhe und Pforzheim und die Landkreise Calw, Enzkreis, Karlsruhe und Rastatt.

Das Erstatten eines Gutachtens ist honorarpflichtig. Die Höhe der Rechnung hängt vom Stundensatz, vom zeitlichen Aufwand und von den gefahrenen Kilometern ab. Dazu können noch Porti, Telefongebühren, Fotos etc. anfallen. Schließlich ist die Mehrwertsteuer nicht zu vergessen. Um Kosten zu sparen, empfehlen wir Ihnen, den nächst gelegenen Sachverständigen zu beauftragen. In den Grenzregionen empfehlen wir daher auch ein Nachfragen bei unseren angrenzenden Handwerkskammern Mannheim, Heilbronn, Stuttgart, Reutlingen oder Freiburg. Über Zahlungsmodalitäten ( Vorschuss, Nachnahme usw. ) einigen Sie sich am besten direkt mit dem Sachverständigen mittels eines schriftlichen Vertrages.

Sollten Sie noch Fragen haben, insbesondere zu den Handwerksberufen, wenden Sie sich bitte an Joachim Huber Telefon 0721 1600-122.