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Zweitschrift -
Gesellen-/Abschlussprüfungszeugnis und
Bescheinigung für Rentenzwecke
Hier erhalten Sie den Antrag auf eine gebührenpflichtige
Zweitschrift Ihres Gesellen-/Abschlussprüfungszeugnisses.
Sollten Sie nur einen Nachweis Ihrer Ausbildungszeit für Ihren
Rentenversicherungsträger benötigen, reicht auch eine kostenlose
Lehrzeitbescheinigung. |