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Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
Was
Sie über die Teilnahme wissen sollten
1 Veranstalter, Rechtsträger
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle
Bildungsmaßnahmen, die durch die Bildungsakademie
Handwerkskammer Karlsruhe als Veranstalter durchgeführt werden.
Grundsätzlich stehen die Bildungsmaßnahmen der
Bildungsakademie Handwerkskammer Karlsruhe jedem offen.
Sofern für die Zulassung zur Prüfung besondere
Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen diese erfüllt werden.
Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den
Anspruch auf Prüfungszulassung. 2
Vertragsabschluss Mit der verbindlichen Bestätigung
der Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Telefonische
Anmeldungen werden erst durch die schriftliche Erklärung des
Teilnehmenden verbindlich. Nach erfolgter Anmeldung ist ein
Wohnortwechsel der Handwerkskammer umgehend mitzuteilen. Eine
adäquate Lehrgangsberatung, besonders für Teilnehmer mit
Bildungsgutschein, ist obligatorisch. 3
Entgelte Die Lehrgangsentgelte werden mit Zugang
der Rechnung fällig. 4
Zahlungsbedingungen, Ratenzahlung Die Einzelheiten
der beantragten Ratenzahlung werden in einer individuellen
Vereinbarung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter
festgelegt. Kommt es zu keiner Einigung hierüber, schuldet der
Teilnehmer das Entgelt gemäß Ziffer 3. Ein Anspruch auf
Ratenzahlung besteht nicht. 5
Rücktritt des Teilnehmers Bis spätestens 14 Tage
vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer durch schriftliche
Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurücktreten. Für den
Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei dem Veranstalter maßgebend. Vom 13. Tag vor
Lehrgangsbeginn (erster Tag nach Ablauf der vorgenannten
Rücktrittsfrist) bis zum Tag des Lehrgangsbeginns ist ein
Rücktritt in der vorgenannten Form mit folgender Maßgabe
möglich: Der Veranstalter kann einen pauschalierten
Schadensersatz in Höhe von
-
50% des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer
Dauer bis 120 Unterrichtsstunden
-
30% des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer
Dauer bis 240 Unterrichtsstunden
-
15% des Entgeltes bei Lehrgängen mit einer
Dauer über 240 Unterrichtsstunden verlangen.
Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass
dem Veranstalter ein wirtschaftlicher Nachteil nicht oder
wesentlich niedriger als der genannte pauschalierte
Schadensersatz entstanden ist, so hat der Veranstalter nur einen
Zahlungsanspruch in Höhe des nachgewiesenen wirtschaftlichen
Nachteils. Teilnehmer der Arbeitsagentur
(Bildungsgutschein) haben ein Sonderkündigungsrecht bei
Arbeitsaufnahme und bei Wegfall der Förderung gemäß den
Richtlinien der Arbeitsagentur. 6
Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt
das Datum des Poststempels. Bei berufsbegleitenden
Lehrgängen ist eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum
Monatsende möglich. Bei Vollzeitlehrgängen ist eine Kündigung
mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich.
Das Lehrgangsentgelt ist bis zum Ende der Kündigungsfrist
anteilig zu zahlen. Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen,
dass dem Veranstalter durch die Kündigung kein oder wesentlich
niedrigerer wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist, so hat der
Veranstalter nur einen Zahlungsanspruch in Höhe des
nachgewiesenen wirtschaftlichen Nachteils. Wenn der
Teilnehmer dem Unterricht fernbleibt, ohne dass der Vertrag
schriftlich gekündigt wurde, bleibt der Vertragspartner
weiterhin zur Zahlung der gesamten Lehrgangsentgelte
verpflichtet. 7 Rücktritt durch den
Veranstalter Der Veranstalter ist berechtigt, bei
ungenügender Beteiligung, Ausfall eines Dozenten oder anderen
zwingenden Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen
abzusagen. Bereits bezahlte Entgelte werden erstattet;
weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere
Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
8 Computernutzung Der Teilnehmer
ist verpflichtet, die Software nur für Schulungszwecke zu
nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte
weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen
Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben werden bzw. Dritten
nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht
berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie
Installationen fremder Software und externer Daten ohne
Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind zu
beachten. 9 Internetnutzung
Der Teilnehmer darf den Internetzugang der Schulungscomputer
nicht für schulungsfremde Zwecke nutzen. Schulungsfremde Zwecke
sind insbesondere das Aufrufen oder Downloaden von Seiten mit
z.B. pornografischen, politisch radikalen,
gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalten. Ferner
dürfen keine Uploads durchgeführt werden.
10 Hausordnung Der Teilnehmer hat die
Hausordnung/Internatsordnung zu befolgen.
11 Ausschluss von Lehrgängen Der Veranstalter
kann den Teilnehmer, der das jeweilige Lehrgangsentgelt oder die
entsprechende Rate nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme
durch Kündigung des Vertrages ausschließen. Ebenso kann der
Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer
die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Ziffer 8 u.
9) sowie die Hausordnung (Ziffer 10) nicht beachtet oder die
Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen
ggf. zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur
Entrichtung des gesamten Lehrgangsentgeltes bleibt in diesem
Fall bestehen. 12 Haftung Bei
Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers
während des Aufenthaltes am Lehrgangsort haftet der Veranstalter
nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
13 Datenschutz Die übermittelten
personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert. Die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden dabei Anwendung. Die
Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen des Datenschutzes. Es
wird darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung
des Lehrganges die fördernde Stelle über die erfolgte oder
nichterfolgte Teilnahme und die Zahlung der Lehrgangsentgelte
unterrichtet wird. 14 Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der
vorstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleibt die
Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen
gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Geschlechtsneutrale Formulierung Aus
Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die
geschlechtsneutrale Formulierung, z.B. Teilnehmer|innen,
verzichtet. Sämtliche Rollenbezeichnungen gelten im Sinne der
Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.
Stand: 01.01.2011
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