Im Rahmen der "Energieeffizienzberatung" werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge beziehungsweise konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden.
Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des vereinbarten Tageshonorars (maximal 640 Euro pro Beratungstag bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 1.600 Euro).
Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 Euro pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 Euro.
Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 Euro. Initial- und Detailberatung können allerdings unabhängig voneinander beantragt werden.
Mit einem Investitionskredit im Rahmen des ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramms (Programmteil B) können KMU die vom Berater empfohlenen Energieeffizienzmaßnahmen zinsgünstig finanzieren.
Die Handwerkskammer Karlsruhe ist Regionalpartner in diesem Programm. Alle Anträge zur Energieeffizienzberatung sind zuerst an die Handwerkskammer zu senden. Bei der Antragerstellung unterstützen wir die Handwerksbetriebe gerne.