Ebenso trifft dies für den Zeitpunkt des Renteneintritts zu. Je länger ein Mitarbeiter im Alter arbeiten kann, desto weniger Akquiseaufwand für neue Mitarbeiter müssen Sie tätigen. Dennoch wird dem Thema "Arbeitssicherheit" oftmals zu wenig beachtet.
Allerdings sei hier darauf hingewiesen, dass Sie verpflichtet sind die gesetzlichen Regelungen und den Umsetzungsvorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten, um damit letztendlich die Unfallgefahr zu minimieren und ihre Mitarbeiter zu schützen. Bedenken Sie, dass schwere Arbeitsunfälle im schlimmsten Fall hohe finanzielle Folgen haben können. Aus diesem Grund kann eine gut umgesetzte Arbeitssicherheit für alle Beteiligten - Arbeitnehmer und Arbeitgeber - positiv sein.
Um Kleinstbetrieben ausgewählter Gewerke den Einstieg in die Arbeitssicherheit zu erleichtern, beteiligen wir und an dem Projekt "Gesund und sicher in Kleinstbetrieben" (GusiK). Dieses Projekt soll es den Betrieben unter 10 Mitarbeitern ermöglichen, zu vertretbaren Kosten die Vorschriften zu erfüllen.