Den Antrag müssen Sie vor Beginn des Vorhabens bzw. bevor Sie die Investition tätigen, stellen. Unterschreiben Sie daher keinen Kaufvertrag, bestellen Sie keine Waren und geben Sie keine Leistungen in Auftrag, bevor die Finanzierung gesichert ist. Die reine Anmeldung des Gewerbes steht der Förderung nicht im Wege.
Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbank, also der Bank, Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbank, bei der Sie Ihr Konto haben bzw. Ihr Geschäftskonto einrichten möchten. Einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes der Länder und der Europäischen Union gibt die Förderdatenbank der Bundesregierung. Unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber gibt es dort eine konsistente Darstellung nach einheitlichen Kriterien.
Nicht gefördert werden Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Sanierungsfälle und Unternehmen in einer schwierigten finanziellen Situation.
Über dieses Förderprogramm besteht für Gründer bis zu 5 Jahren nach der Gründung die Möglichkeit Beratungsleistung durch einen bei der KfW gelisteten Berater bezuschussen zu lassen.
Inwieweit für Ihre persönliche Situation eine Gründungsförderung durch die Arbeitsagentur möglich ist erfragen Sie bitte direkt bei Ihrem zuständigen Berater.