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Zulassung zur Meisterprüfung im Handwerk

Um die Meisterprüfung im Handwerk ablegen zu können, müssen Sie verschiedene Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Hierbei wird grundlegend zwischen den zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerken unterschieden.

Zulassungspflichtige Handwerke

Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen:

 

  • wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will oder bestanden hat
  • wer in einem verwandten Handwerk eine Gesellenprüfung bestanden hat
  • wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, bestanden hat
  • Weiterhin wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat.

Zulassungsfreie Handwerke

Zur Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk wird zugelassen:

  • wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.

Zweite Meisterprüfung

Wenn Sie bereits eine Meisterprüfung im Handwerk bestanden haben, können Sie sich ohne den Nachweis weiterer Voraussetzungen eine Meisterprüfung in einem anderen Handwerk ablegen.

Kontakt

Brigitte Peitz
Meisterprüfung
E-Mail
Telefon: 0721 1600-144
Telefax: 0721 1600-59144
Sylvia Frank
Meisterprüfung
E-Mail
Telefon: 0721 1600-145
Telefax: 0721 1600-59145
Heike Witt
Meisterprüfung
E-Mail
Telefon: 0721 1600-146
Telefax: 0721 1600-59146

Unsere Servicezeiten

Montag - Donnerstag:
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Antrag Meisterprüfung

Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung

Wichtige Hinweise

Wichtige Hinweise Meisterprüfung

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