Durch die Prüfung in Teil III der Meisterprüfung wird festgestellt, ob der Prüfling die zur selbstständigen Führung eines Handwerksbetriebes erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse besitzt. Diese Kenntnisse hat er in den nachstehend aufgeführten Handlungsfeldern in einer schriftlichen Prüfung (max. 5 Stunden) nachzuweisen: