Sollten Sie Fragen zu der Anmeldung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
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Neben den Lehrgangsgebühren entstehen Ihnen auch Kosten für die Abnahme der Meisterprüfung, für Befreiungen, Rücktritte oder Wechsel des Prüfungsausschusses. Detaillierte Informationen finden Sie unter Kosten und Gebühren
Sie können bis zum Beginn der Meisterprüfung durch schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Meisterprüfung als nicht abgelegt. Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Meisterprüfung, so können bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen nur anerkannt werden, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt.
Wenn Sie nach Beginn der Meisterprüfung zurücktreten oder zum Prüfungstermin nicht erscheinen, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Meisterprüfung als nicht bestanden. Des Weiteren sind die kompletten Prüfungsgebühren zu bezahlen.
Über die Zulassung zur Meisterprüfung entscheidet der für das jeweilige Handwerk zuständige Meisterprüfungsausschuss. Eine Teilnahme an der Meisterprüfung ist erst nach erteilter Zulassung durch den fachlich zuständigen Meisterprüfungsausschuss möglich.