Die Tarifvertragsparteien einigen sich über Anzahl und Inhalt der Kurse. Aufgrund dieser Vorgaben werden vom Landes- und Bundeswirtschaftsminister verbindliche Rahmenlehrpläne für die ÜLU- Kurse erlassen. Die Rahmenlehrpläne werden vom Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik Hannover online zur Verfügung gestellt.
Für Fragen zum Inhalt oder der Anzahl der ÜLU-Kurse ist deshalb nicht die Handwerkskammer Karlsruhe der richtige Ansprechpartner, sondern der jeweilige Fachverband oder die jeweilige Innung.
Die rechtliche Grundlage zur Verpflichtung der Teilnahme an ÜLU-Kursen für alle Lehrlinge im Kammerbezirk Karlsruhe unterliegt dem Beschluss der Vollversammlung vom 17.12.1971. Genehmigt wurde dieser durch das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg vom 30.12.1971 und festgelegt im § des Berufsbildungsgesetzes und §§ 26a der Handwerksordnung (HWO).
Die Ausbildungsbetriebe sind demnach verpflichtet, ihre Auszubildenden für die beschlossenen Lehrgänge freizustellen.
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