Personen, die die Externenprüfung ablegen wollen, müssen eine längere Berufstätigkeit in dem Beruf nachweisen, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Die Berufstätigkeit muss mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, betragen. Bei einem dreijährigen Ausbildungsberuf wären das beispielsweise 4,5 Jahre.
Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Ebenso die Zeiten der Ausbildung oder Berufstätigkeit im Ausland.
Hiervon kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn Sie auf andere Weise darlegen können, dass die für einen Prüfungserfolg erforderliche berufliche Handlungsfähigkeit vorliegt.
Ihre berufliche Handlungsfähigkeit können Sie beispielsweise belegen durch
Sie können einen formlosen Antrag stellen oder dazu das Antragsformular der Handwerkskammer nutzen.
Der Antrag ist mit Lebenslauf und Arbeitsnachweise/Zeugnisse bei der Handwerkskammer einzureichen.
Für die Externenprüfung müssen Sie die schriftlichen Kenntnisse in der Regel im Selbststudium erwerben. Folgende Hinweise können bei der Vorbereitung helfen:
Zur Vorbereitung der praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten kann gegebenenfalls die freiwillige Teilnahme an der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung hilfreich sein.
In der Regel werden zwei Prüfungstermine angeboten. Entweder im Sommer (schriftliche Teil im Mai und praktische Teil im Juni/Juli) oder im Winter (schriftliche Teil im November und praktische Teil Anfang des nächsten Jahres).
| Antragsgebühr: | 30 € |
| Gesellenprüfung*: | 210 € |
| Abschluss- und Umschulungsprüfung*: | 180 € |
*ohne Materialkosten