Titelbild Verbraucherschlichtung Mediation
Susanne Gnamm/gnamm-fotografie.de

Neue Informationspflichten für BetriebeVerbraucherschlichtung

18.01.2017

Ab dem 01.02.2017 gelten neue Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Das Merkblatt unserer Rechtsberatung enthält alle wichtigen Informationen und ein Formulierungsvorschlag für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Firmenwebseite.