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Durch Änderung der
Fördervoraussetzungen kann ab dem 1. Mai 2009 die ergänzende
Inanspruchnahme einer Förderung neben dem Ausbildungsbonus der
Arbeitsagenturen beantragt werden. Das Wirtschaftsministerium
empfiehlt Antragstellern, zuerst den Ausbildungsbonus bei den
Arbeitsagenturen zu beantragen und anschließend die Prämie
"Azubi transfer" beim Wirtschaftsministerium. Bei diesem
Vorgehen ist eine Summierung beider Förderungen möglich.
Zu beachten ist auch, dass die Antragstellung bei den
Arbeitsagenturen vor Beginn der Ausbildung erfolgen muss. Beim
Wirtschaftsministerium kann ein Antrag noch bis drei Monate
nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden.
Weitere
Infos sind dem neuen Merkblatt "Azubi transfer" zu entnehmen
sowie direkt unter
http://www.fortbildung-bw.de abrufbar.
Bei Rückfragen:
Hanns-Christoph Saur,
Tel. 0721/1600-147,
saur@hwk-karlsruhe.de
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