Amtliche Bekanntmachungen 2021

23. Juli

Neue Fortbildungsprüfungsordnung (§54)

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die neue „Prüfungsordnung der Handwerkskammer Karlsruhe für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 54 Absatz 1 und § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)“ mit Bescheid vom 09.02.2021, Az.: 42-4233.32/120 genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 26.05.2021 ausgefertigt.



Neue Fortbildungsprüfungsordnung (§42)

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die neue „Prüfungsordnung der Handwerkskammer Karlsruhe für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen gemäß § 42h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 der Handwerksordnung (HwO)“ mit Bescheid vom 09.02.2021, Az.: 42-4233.32/121 genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 26.05.2021 ausgefertigt.



Neue Abschluss- und Umschulungsprüfungsordnung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die neue „Prüfungsordnung der Handwerkskammer Karlsruhe für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen gemäß § 47 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 bis 5 und § 79 Absatz 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)“ mit Bescheid vom 04.02.2021, Az.: 42-4233.32/122 genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 26.05.2021 ausgefertigt.



Neue Gesellen- und Umschulungsprüfungsordnung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat die neue „Prüfungsordnung der Handwerkskammer Karlsruhe für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen gemäß § 38 Absatz 1 Satz 1 und § 42n Absatz 3 Satz 2 der Handwerksordnung (HwO)“ mit Bescheid vom 04.02.2021, Az.: 42-4233.32/119 genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 26.05.2021 ausgefertigt.



Hinweis

Die Veröffentlichung der Prüfungsordnungen erfolgte in der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) Ausgabe Nr. 14/2021 am 23.07.2021.



Beschlussvorlagen



19. Februar

Beitragsfestsetzungsbeschluss

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die Beitragsfestsetzung 2021 mit Beteiligungsfinanzierung 2021 mit Bescheid vom 07.12.2020 (AZ 42-4233.34/122) genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 04.01.2021 ausgefertigt.

Der Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.





05. Februar

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat die Anordnung bzw. Wegfall überbetrieblicher Unterweisungslehrgänge mit den Bescheiden vom 30.11.2020, Az: 42-4233.32/117 (Steinmetz- und Steinbildhauer/-in) und Az: 42-4233.32/118 (Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in) genehmigt. Der genehmigte Beschluss wurde am 05.01.2021 ausgefertigt und in der DHZ vom 05.02.2021 veröffentlicht.